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Zoll PDF 

(Wenn Sie nach Norwegen reisen.

Falls die von Ihnen bei der Einreise nach Norwegen mitgeführten Waren oder Devisen die zulässige Grenze übersteigen, so sind Sie verpflichtet, dies der Zollbehörde unaufgefordert zu melden. Falsche Angaben gegenüber der Zollbehörde sind strafbar.

Die Zollbehörde ist berechtigt, Personen, Gepäck und Fahrzeuge zu durchsuchen. Das Aus- und Einpacken zu durchsuchender Gepäckstücke haben Sie selbst vorzunehmen, und Sie sind verpflichtet, Fragen der Zollbehörde zu beantworten.
Regeln zur Befreiung von Zoll und Steuern

Haben Sie sich mindestens 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten, so können Sie Waren im Gesamtwert von NOK 6000,-- zollfrei mitführen.

Falls Sie sich weniger als 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten haben, so können Sie einmal innerhalb von 24 Stunden Waren im Gesamtwert von bis zu NOK 3000,-- zollfrei mitführen. Alkohol oder Tabakwaren dürfen Sie nicht mitführen, es sei denn, Sie können dokumentieren, dass die Waren zu einem versteuerten Preis (nicht Duty-free) in einem zum EWR gehörenden Land eingekauft wurden.

Kinder unter 12 Jahren dürfen außer Erfrischungsgetränken, Kakaoprodukten und Süßigkeiten keine Lebensmittel zollfrei mitführen.

Seit dem 1. Juni 2006 besteht eine Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren. Die Ausfuhrquote begrenzt die Menge an Meeresfisch oder Fischwaren, die aus dem Land ausgeführt werden darf, auf 15 kg pro Person. Süßwasserfisch, Lachs, Forelle und Saibling sind von der Ausfuhrquote nicht betroffen.Auch nicht in die Quote einbezogen, werden Fische oder Fischwaren für welche dokumentiert werden kann, dass die Waren von einem registrierten Gewerbetreibenden gekauft wurden ist.

Seit 01.07.2009 besteht ein absolutes Fangverbot für Aal

a. 1 Liter Getränke mit über 22 und bis zu 60 Volumenprozent Alkohol und ein Liter Getränke mit mehr als 2,5 und bis zu 22 Volumenprozent Alkohol oder 2 Liter Getränke mit über 2,5 und bis zu 22 Volumenprozent Alkohol,

b. 2 Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenprozent Alkohol oder andere Getränke mit über 2,5 und bis zu 4,75 Volumenprozent Alkohol.

Dies bedeutet, dass man z.B. 4 Liter Bier mitführen darf, falls man keine anderen alkoholischen Getränke mitführt. Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist nur Personen über 18 Jahren gestattet. Das Mindestalter für die Einfuhr alkoholischer Getränke mit über 22 Volumenprozent beträgt 20 Jahre .

Tabakwaren

a. 200 Zigaretten oder 250 g andere Tabakwaren sowie

b. 200 Blatt Zigarettenpapier.

Zur Einfuhr von Tabakwaren sind nur Personen über 18 Jahre berechtigt.

Fleisch, Fleischprodukte und Käse

Insgesamt10 kg Fleisch und Fleischwaren, Käse und Nahrungsmittel außer Hunde- und Katzennahrung,.

Treibstoff

Maximal 600 l in den normalen Treibstofftanks des Fahrzeugs.
Zusätzlich dürfen 10 l pro Fahrzeug in einem dafür zugelassenen Reservekanister mitgeführt werden.
Andere Waren zum persönlichen Gebrauch

Zusätzlich können persönliche Gegenstände und andere Reiseartikel, die bei der Ausreise aus Norwegen ausgeführt wurden, wieder eingeführt werden, siehe Punkt zu Legitimation bei Ausreise.

Wertgrenze
Wird die Wertgrenze von NOK 6000/3000 überschritten, so können Sie selbst bestimmen, für welche Waren Sie Zoll bezahlen wollen. Überschreitet eine Ware diese Grenze, so ist Zoll auf den Gesamtwert der Ware zu entrichten. Waren, die eine Einheit bilden, dürfen nicht geteilt und über mehrere Reisen verteilt oder von mehrere Personen eingeführt werden , selbst wenn der Wert eines Einzelteils unter NOK 6000/3000 liegt. Falls Sie den Wert nicht dokumentieren können, z.B. durch Quittung, so wird ein Wert nach Ermessen der Zollbehörde veranschlagt

Reparaturen von Waren im Ausland, einschließlich Reparaturen von Fahrzeugen, unterliegen der Wertgrenze von NOK 6000/3000. Übersteigt der Wert der Reparatur die Wertgrenze von NOK 6000/3000, so ist der Gesamtpreis der Reparatur entsprechend zu verzollen.
Vereinfachte Verzollung

Zusätzlich zu Ihrer zollfreien Quote können Sie Waren entsprechend den in der folgenden Tabelle angegebenen Mengen und Zollsätzen einführen. Die Altersgrenze für entsprechend verzollte Waren ist dieselbe wie für die zollfreie Quote.

Falls Sie größere Mengen einführen möchten, so wenden Sie sich bitte an das Sozial- und Gesundheitsdirektorat.

Ware

Menge

Zollsatz

Bier mit mehr als 2,5 Volumenprozent und andere Getränke mit mehr als 2,5 und bis 4,75 Volumenprozent Alkohol

Insgesamt bis zu 27 l

20 kr pr Liter

7 kr pr 0,33 l

Getränke mit über 4,75 und unter 15 Volumenprozent Alkohol

47 kr pr Liter

35 kr pr 1/1 Flasche

Getränke mit 15 bis 22 Volumenprozent Alkohol

90 kr pr liter

65 kr pr 1/1 Flasche

Getränke mit mehr als 22 und bis zu 60 Volumenprozent Alkohol

Bis zu 4 l

260 kr pr liter

180 kr pr 1/1 Flasche

Rauchtabak

Insgesamt bis zu

500 g

210 kr pr 100 g

Schnupf- und Kautabak

70 kr pr 100 g

Zigarren und Zigarillos

210 kr pr 100 g

Zigaretten

Bis zu 400 St.

210 kr pr 100 St.

Zigarettenpapier und –hülsen

Bis zu 400 St.

5 kr pr 100 Blatt/Hülsen